Warum spielt mir das Leben so übel mit?

Begonnen von MarioKlm, 08 Mai 2014, 22:31:07

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MarioKlm

Wie viele Schicksalsschläge muss ich noch verkraften?
Ich kann einfach nicht mehr.
Da habe ich mich gefreut, dass ich endlich eine passende Wohnung gefunden habe und wie es aussieht auch bekomme zum 1.07, da bekomme ich heute von meinem Vermieter mitgeteilt, dass er das Haus verkauft hat und der neue Besitzer möchte mich am liebsten morgen schon raus haben.
Er hat mir zwar eine Galgenfrist bis Ende des Monats gegeben, aber wo soll ich hin.
Die Wohnung die ich haben kann, ist erst zum 1.07 frei und eine Andere in die ich schnelle (am Besten gleich) einziehen könnte ist hier in meiner Umgebung nicht zu finden.
Diese Wohnung die ich jetzt zum 1.07 haben kann, war schon schwer zu finden.
Weiß einfach nicht mehr weiter, warum wird mir nur das Leben so schwer gemacht?
Aus meiner Umgebung möchte ich nicht weg und woanders hin ziehen, es ist so schon schwer genug für mich aus dem Haus zu müssen und diese Wohnung die ich gefunden habe wäre wenigstens so wie ich sie mir vorstelle, schön im Grünen.
Aber was soll ich machen, wenn der neue Besitzer mich nun zum Ende des Monats raus schmeißt?
Er wollte heute sogar schon einen Haustürschlüssel, damit er jeder Zeit ins Haus kann.
Er meinte zwar, er würde sich vorher anmelden, aber ich weiß nicht.
Ich bin am Ende und kann einfach nicht mehr.
Das Amt das mir helfen soll wirft mir eher Steine in den Weg, als das sie mir helfen.
Weiß einfach nicht mehr weiter.

JustMe

Hallo MarioKlm,
ist dir die Wohnung schon vorher schriftlich gekündigt worden?

Schau mal hier unter 'Wenn der Vermieter kündigt':
http://www.immobilienscout24.de/umzug/lexikon/kuendigungsfristen.html

Dort stehen die gesetzlichen Fristen, die dein Vermieter einhalten muss.

LG justme

Epines

Hallo Mario

Also ich weiß nicht genau wie dies mit den Kündigungsfristen-Fristen in Deutschland ist, aber so einfach auf Ende des Monats kann er dich nicht rausschmeißen. Erst muss er dir die Wohnung künden und zwar schriftlich, oder hast du etwa die Miete nicht mehr bezahlt?

Du hast ja die neue Wohnung auf den 1.7. also ziehst du so oder so aus.

Am Besten redest du mit deinem Vermieter noch einmal und erklärst ihm deutlich, dass du erst ausziehen, wenn du in die andere Wohnung umziehen kannst.

Liebe Grüße
Epines

Epines

oops da hat sich etwas gekreuzt, @ justMe gute Idee mit dem Link

Lg

stumm

wenn dein vermieter verkauft hat ist er nicht mehr dein vermieter und hat somit kein recht dich zu kündigen
der neue vermieter muss dir eine fristgerechte kündigung schicken
auch der neue eigentümer hat nicht das recht dich von heut auf morgen vor die tür zu setzen
auch er hat sich an gesetzliche fristen zu halten
mir stellt sich ernsthaft die frage wieso dein alter vermieter, welcher dir, dem haus oder der wohnung gegenüber, keinerlei rechte mehr hat einen haustürschlüssel will
ich weiss auch nicht wieso er sich mit dir in verbindung setzt, er hat verkauft es geht ihm nichts mehr an
ich weiss auch nicht wieso jemand ein haus kauft ohne vorher abzuklären ab wann dieses bezugsfrei ist
und wieso der neue eigentümer sich nicht bei dir meldet


MarioKlm

Zitat von: JustMe in 08 Mai 2014, 23:39:39
Hallo MarioKlm,
ist dir die Wohnung schon vorher schriftlich gekündigt worden?

Schau mal hier unter 'Wenn der Vermieter kündigt':
http://www.immobilienscout24.de/umzug/lexikon/kuendigungsfristen.html

Dort stehen die gesetzlichen Fristen, die dein Vermieter einhalten muss.

LG justme

Ja die Wohnung ist mir schon von meinem alten Hausbesitzer gekündigt worden.
Darum habe ich mich ja auch auf die Suche nach einer neuen Wohnung gemacht.
Nur leider ist die Wohnung, die ich gefunden habe erst zum 1.07 frei und das passt dem neuen Hausbesitzer nicht.
Der möchte mich am liebsten heute schon raus haben.

MarioKlm

Zitat von: Epines in 08 Mai 2014, 23:41:24
Hallo Mario

Also ich weiß nicht genau wie dies mit den Kündigungsfristen-Fristen in Deutschland ist, aber so einfach auf Ende des Monats kann er dich nicht rausschmeißen. Erst muss er dir die Wohnung künden und zwar schriftlich, oder hast du etwa die Miete nicht mehr bezahlt?

Du hast ja die neue Wohnung auf den 1.7. also ziehst du so oder so aus.

Am Besten redest du mit deinem Vermieter noch einmal und erklärst ihm deutlich, dass du erst ausziehen, wenn du in die andere Wohnung umziehen kannst.

Liebe Grüße
Epines


Doch, doch die Miete ist bezahlt.
Sie wird in meinem Fall, da ich im Moment nicht Arbeitsfähig bin vom Grundsicherungsamt bezahlt.
Ich habe von meinem alten Hausbesitzer eine schriftliche Kündigung bekommen gehabt wo er mir mit teilte, dass ich aus dem Haus muss.
Daraufhin habe ich mich auf die Suche gemacht eine neue Wohnung zu finden und habe ja auch eine gefunden, die ich zum 1.07 haben kann.
Nun hat gestern mein Hausbesitzer das Haus verkauft und mir den neuen Besitzer vorgestellt und dieser Neue möchte mich am liebsten Heute schon raus haben.

MarioKlm

Zitat von: stumm in 09 Mai 2014, 07:40:11
wenn dein vermieter verkauft hat ist er nicht mehr dein vermieter und hat somit kein recht dich zu kündigen
der neue vermieter muss dir eine fristgerechte kündigung schicken
auch der neue eigentümer hat nicht das recht dich von heut auf morgen vor die tür zu setzen
auch er hat sich an gesetzliche fristen zu halten
mir stellt sich ernsthaft die frage wieso dein alter vermieter, welcher dir, dem haus oder der wohnung gegenüber, keinerlei rechte mehr hat einen haustürschlüssel will
ich weiss auch nicht wieso er sich mit dir in verbindung setzt, er hat verkauft es geht ihm nichts mehr an
ich weiss auch nicht wieso jemand ein haus kauft ohne vorher abzuklären ab wann dieses bezugsfrei ist
und wieso der neue eigentümer sich nicht bei dir meldet

Mein alter Vermieter hatte mir schon vor dem Verkauf gekündigt.
Daraufhin habe ich mich auf die Suche nach einer passenden Wohnung gemacht.
Was hier in meiner Umgebung nicht einfach war, da die Mieten hier sehr hoch sind und die meisten Wohnungen dem Amt zu teuer waren.
Nun habe ich eine passende Wohnung gefunden, habe vom Amt auch schon die Zusage, dass sie die Miete und Kaution für mich übernehmen, aber leider ist sie erst zum 1.07 frei.

Nun kam gestern mein alter Hausbesitzer und teilte mir mit er habe das Haus gestern verkauft und stellte mir auch gleich den Neuen Besitzer vor.
Dieser neue Besitzer möchte mich nun am liebsten heute schon aus dem Haus haben und wollte auch gleich einen Haustürschlüssel von mir.
Ich habe ihm erklärt, dass ich eine neue Wohnung in Aussicht habe, zum 1.07, aber das ist ihm zu lange.
Er möchte am liebsten heute schon mit dem Umbau beginnen und mich auf die Straße setzen.

nubis


Hallo Mario,

zu welchem Termin hatte der alte Hausbesitzer dir denn gekündigt?
Da diese Kündigung vom Vermieter ausgeht, kommt ja auch darauf an, wie lange du schon in dem Haus gewohnt hast.

Hatte er sich an diese Fristen gehalten? Und waren diese schon abgelaufen?
Wenn er das Haus vor Ablauf der Frist verkauft hat, ist das sein Problem beziehungsweise das des Käufers.

Einen Schlüssel rausgeben solltest du auf keinen Fall - der Vermieter hat kein Recht einfach in deine Wohnung zu kommen, solange du dich noch dort aufhältst - lass dir da nichts einreden!
Wenn er das macht, ist das Hausfriedensbruch und du kannst ihn anzeigen.

Ich sage es jetzt mal ganz krass: wenn es gar nicht anders geht, soll er dich eben 'rausklagen' - das dauert länger als bis zum 01.07. und dann ziehst du ja eh aus.
(Ich halte normalerweise wirklich nichts davon - man hört so oft von Mietnomaden die keine Miete zahlen und die armen Vermieter haben Schereien ...aber wenn einer sich so stur stellt wegen 2 Monaten ...dann kann ich nur den Kopf schütteln)

Gegen Schmerzen der Seele gibt es nur zwei Arzneimittel: Hoffnung und Geduld

(Pythagoras)

nubis


Ach ja - wenn der neue Besitzer mal ins Haus will um etwas zu vermessen, muss er das rechtzeitig anmelden (wenn du berufstätig bist, 3 bis 4 Tage, wenn nicht, mindestens 24 Stunden vorher) und auch dann nur an Wochentagen in der Zeit zwischen 10.00 bis 13.00 und 16.00 bis 18.00 Uhr.
Gegen Schmerzen der Seele gibt es nur zwei Arzneimittel: Hoffnung und Geduld

(Pythagoras)

DreiPunkte

Hi Mario,

leider können wir dir hier nicht weiterhelfen. Du siehst schon an den Antworten der anderen User, dass so ein Fall tausend Seiten und Lösungen haben kann, dass hier niemand aufgrund deiner - dafür leider sehr wenigen Informationen - eine verbindliche Auskunft geben kann.

Ich hoffe - ohne die anderen User nun kritisieren zu wollen!!! - du nimmst hier KEINEN Rat an, sondern suchst dir professionelle Hilfe.

Es kann nach deinen Worten sein, dass du hier im Recht bist, aber genau auch umgekehrt!
Niemand, der Ahnung von der Materie hat, kann dir ohne irgendwelche Daten, Vertragsunterlagen, Nachfragen bei dir eine richtige Auskunft noch einen guten Tipp geben.

Ein Hausverkauf ist grds. kein Kündigungsgrund. Wenn der neue Vermieter Eigenbedarf hat, wäre dies schon einer, auch wenn er das Haus komplett kernsaniert. Dann kündigt in der Regel aber derjenige und nicht der alte Vermieter, da er ja diesen Grund nicht hat.

Sollte eine Kündigung deines alten Vermieters wirksam sein, würde ich davon abraten, dich verklagen zu lassen. Sicher hast du dann Zeit bis Ende Juni in der Wohnung zu bleiben, aber du hättest auch hohe Gerichtskosten, Anwaltskosten usw. zu tragen.

Ich empfehle dir daher eins und das ist das einzige worauf du hier hören solltest! Geh zu einem Anwalt oder zumindest zum Mieterbund oder einer ähnlichen Einrichtung.
Gerade im Mietrecht sind Fälle so individuell gelagert, dass du hier 20 Beiträge schreiben könntest, und eine gute Hilfestellung für dich wäre hier nicht möglich.
Wende dich bitte an Fachleute, die genau wissen, welche Informationen sie noch von dir brauchen und denen du persönlich deinen Fall schildern kannst.
Diese können dich dann auch explizit auf Nachteile eines bestimmten Vorgehens hinweisen.

Sowas geht leider nicht übers Internet.

Ich wünsche dir alles Gute und hoffe, du findest eine geeignete Bleibe, bzw. kannst in deiner Wohnung bleiben.

Gruß
DreiPunkte

DreiPunkte

Zitat von: nubis in 09 Mai 2014, 09:14:58

Ach ja - wenn der neue Besitzer mal ins Haus will um etwas zu vermessen, muss er das rechtzeitig anmelden (wenn du berufstätig bist, 3 bis 4 Tage, wenn nicht, mindestens 24 Stunden vorher) und auch dann nur an Wochentagen in der Zeit zwischen 10.00 bis 13.00 und 16.00 bis 18.00 Uhr.

Hi Nubis.

woher nimmst du diese Zeiten? Rechtsprechung? Würde mich mal aus eigenem Interesse interessieren.
Vielen Dank schon mal für deine Antwort.

Gruß
DreiPunkte

nubis

@DreiPunkte

Vom Mieterschutzbund - aber du hast natürlich recht: auch da gibt es Ausnahmen, dass man zB in besonderen Fällen auch mal jemandem an einem Samstag zutritt gewähren muss - sowas lässt sich aber nur individuell festlegen.

Deine Empfehlung sich an einen Mieterschutzbund vor Ort zu wenden ist grundsätzlich gut und richtig - leider muss man da aber auch mit zum Teil recht langen Wartezeiten rechnen und man muss natürlich Mitglied sein oder werden.

Von daher sehe ich die anderen Antworten hier auch nicht als rechtsverbindliche Aussagen an, sondern um Jemandem, der grade ziemlich überfordert is,t schon mal Anhaltspunkte zu geben.

Klar - meine Abschließende Bemerkung, es darauf ankommen zu lassen ist sicher nicht das Klügste was man machen kann - an sonsten kann ich aber keine Falschaussagen sehen - sondern nur welche, die ohne weitere Abklärung vielleicht in diesem Fall nicht zutreffen.
Da muss Mario natürlich sondieren oder weitere Informationen geben.

Gegen Schmerzen der Seele gibt es nur zwei Arzneimittel: Hoffnung und Geduld

(Pythagoras)

MarioKlm

Ich denke das Beste wird sein, wie schon DreiPunkte geschrieben hat, dass ich mich an den Mieterschutzbund wende.
Zum Glück bin ich dort Mietglied und die haben dort auch einen Anwalt.
Vielleicht kann der mir in meinem Fall weiter helfen.

Werde auch am Montag noch einmal beim Amt vorsprechen, ob es eine Wohnung zu einem früheren Termin gebe.
War heute schon dort, aber leider war die für mich zuständige Sachbearbeiterin heute nicht da.

Osterhasi

... kenne mich mit Mietrecht usw. gar nicht aus, aber die Tipps hier, denke ich, sind sehr gut - drück dir sooooo die Daumen!!!

Osterhasi