Betreuerwechsel

Begonnen von Gastfrager, 26 November 2013, 13:12:10

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Gastfrager

Ich habe ein großes Problem:
In einem zufällig möglich gewordenen Gespräch äußerte ein guter Freund in einer Art Hilferuf, dass er von seiner Partnerin, die VON IHM vor Gericht als Betreuerin bestellt wurde, völlig eingeschränkt wird. Er hat eine Halbseitenlähmung nach Schlaganfall. In Gesprächen mit ihm, scheint er mir geistig wie früher uneingeschränkt zu sein.
Seine Partnerin verhindert, dass er Handy oder Internetzugang erhält. Festnetztelefon ist für ihn, während sie auf Arbeit ist, unerreichbar. Sie begründet dies damit, dass er nicht in der Lage ist, diese Geräte zu bedienen. Dies stimmt jedoch nachweislich nicht. Es ist nicht möglich, ihn zu besuchen, wenn seine Partnerin nicht anwesend ist, Telefonate werden mitgehört. Er äußerte, dass er in allem kontrolliert wird

Wir (Freunde) vermuten, dass seine Partnerin Betreuungsvollmacht in allen Bereichen besitzt und dies "wasserdicht" vertraglich geregelt ist (ihr Vater ist Rechtsanwalt).
Weiterhin vermuten wir, dass sie psychisch Druck auf ihn ausübt und er Angst hat z.B. vor Einweisung in Psychiatrie oder Verkauf seines Hauses...
Wir vermuten finanzielle Interessen ihrerseits und damit Missbrauch ihres Betreuungsrechtes.
Schwierig ist, dass wir nie Gelegenheite haben, mit ihm allein zu reden.

Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die von ihm bestellte Betreuung durch ihn wieder aufzuheben??
Bin für jede Hilfe dankbar!!!

DreiPunkte

Holt euch einen Rechtsanwalt, der sich damit auskennt.
Wenn ihr euch alleine an das entsprechende AG wendet, wird's vielleicht in die Hose gehen, da ihr die Wege sicher nicht kennt und nicht wisst, wie ihr sowas begründen müsst.

Gegen Betreuungen kann man sich wehren, bzw. einen anderen Betreuer verlangen, wenn man sachlich vorträgt, was bei der jetzigen Betreuung schief läuft.

Schweres Gebiet, auf dem ich keine Alleingänge empfehle.

stern

ich möchte euch auch ermuntern,euch unbedingt ans Betreuungsgericht zu wenden,denn DAS geht so nicht
ich habe es meiner Bekannten erzählt,sie ist selber als Betreuerin tätig und sagt das sowas gegen jedes Gesetz ist,sie sagt auch,wendet euch an den Richter,der die Betreuung unterschrieben hat
ein Betreuter ist nicht automatisch ein Mensch ohne Rechte
viel Kraft euch!
stern(Admin)

gastfrager

Vielen herzlichen dank für eure schnellen antworten.ich werde sie beherzigen. Das problem ist, dass wir keine mõglichkeit haben mit ihm allein zu sprechen.sein telefon wird nicht abgehört sondern seine partnerin sitzt daneben, "unterstützt" ihn und hört mit... wir kõnnen uns auch über seinen geistigen zustand kein umfassendes urteil erlauben. Ich habe inzwischen andere freunde eingeweiht.manche bestätigten meine beobachtungen.manche waren völlig überrascht.wir sammeln ideen wie wir ihm helfen können. Wir werden sehr kleinschrittig u äußerst vorsichtig vorgehen, denn viele fragen sind noch offen:
- stimmt es was er sagt tatsächlich (davon gehe ich absolut aus)?
-  ist er geistig wirklich võllig i.o.?
- will er sie tatsächlich verlassen?
- hat er überhaupt den mut und die kraft dazu?
- kann er die angst überwinden die sie scheinbar durch drohungen in ihm auslõst?
Usw.usw.
Vielen dank noch einmal.

stern

wie gesagt,eine Anzeige beim Vormundschafts Gericht,bzw Betreuungsgericht
und schon wird die Sache geprüft....ganz ohne euer weiteres Zutun
stern(Admin)

gasrfrager

Tja...dann gibt sie an dass es ihn leider so aufregt wenn er mit anderen telefoniert oder besuch bekommt.dass er dann nur noch weint (was er häufig macht)... ob er den mut hat gegen sie auszusagen...!? Wir müssen ihn da erst nochmal ein bisschen befragen...und "alle" haben angst in ein wespennest zu stochern ...lg

XY

Generalvollmacht wird in der Regel über einen Rechtsanwalt/Notar beglaubigt - somit auch schnell wieder aufzuheben wegen Vollmachtsmißbrauch.

Wenn die Betreuung nicht durch das zuständige Gericht angeordnet wurde, kann diese ebenfalls unter Berufung des Mißbrauchs mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.

Eine Generalvollmacht dürfen auch mehrere Personen gleichzeitig bekommen - sobald eine Vollmacht aufgelöst werden soll, muss hier zwingend in schriftlicher Form (per Einschreiben mit Rückschein) der Rechtsanwalt/Notar davon in Kenntnis gesetzt werden.

Die Vollmachtsurkunde ist über das zuständige Amtsgericht vom ehemals Bevollmächtigten zurückzufordern.

Ich könnte hier noch mehr rechtliche Tipps geben, aber dies dürfte für den Anfang genügen.

MfG

XY

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