Hilfe "gerichtl. Mahnbescheid"/"Lohnpfändung"!

Begonnen von to_be_a_born_loser, 03 Februar 2009, 21:25:28

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to_be_a_born_loser

Hallo,

ich bin enttäuscht und entsetzt was sich hier wiedermal entwickelt hat.
Ich hatte nur um Erfahrungsberichte und Tips gebeten, ich hatte gehofft, daß mir hier Jemand helfen kann
und stattdessen wurde hier wohl wieder eifrig gestritten.
Warum?
Warum werden hier in "meinem" Thread Meinungen untereinander kritisiert?
Ist es nicht eigentlich meine Aufgabe in diesem "meinem" Thread auf die einzelnen Beiträge einzugehen und ggf. evtl. Missverständnisse richtig zu stellen?
Muss es wieder hier zum Streit untereinander kommen?
Kann hier nicht Jeder seine Meinung, oder sein Wissen niederschreiben, ohne sich mit anderen hier schreibenden zu zoffen?

Ich bin echt enttäuscht, daß es nicht möglich scheint, einen Thread zu eröffnen, mit einer ernsten Bitte um Hilfe, ohne das Ihr Euch zofft.

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@Pudel

Ich habe mittlerweile rausgefunden, daß der gerichtliche Vergleich ein vollstreckbarer Titel ist.
Das heißt, daß ich die Beträge wohl einklagen, bzw. pfänden kann.
Ob mein ExMann noch bei der selben Firma arbeitet, ist mir nicht bekannt, da ich seit der Scheidung keinen Kontakt mehr zu ihm habe.
Allerdings kenne ich ihn so gut, daß ich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit sagen kann, daß er einer Arbeit nachgehen wird, denn er ist verdammt Geldgeil.
Außerdem gibt es eine sehr hohe Lebensversicherung und einige Aktien die pfändbar wären.

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@Friedrich

Es ist nicht mein Kind, daher kann ich nicht eindeutig sagen, wie alt es ist.
Es ist ein uneheliches Kind, welches wärend unserer Ehe entstanden ist. Kurz gesagt, er hatte nebenher eine Beziehung mit der er ein Kind zeugte.
Ich weiß es nur, da ich eindeutige Hinweise in unserer Wohnung fand (Baby-Puder, Kassenzettel Baby-/Kinderkleidung) und er es vor dem Gericht indirekt gestand ("ich habe doch Familie").

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@Mond

Er gerät automatisch in Verzug, da es sich um einen gerichtlichen Vergleich, der wärend der Scheidungstermis ausgehandelt wurde handelt.
Er hat sich zu den vereinbarten Zahlungen verpflichtet und ich im gegenzug auf den Zugewinnausgleich verzichtet.
Wir hatten uns vor dem Richter dazu geeinigt, es wurde vom Richter vorgelesen und wir hatten zugestimmt.

In Berufung, oder auch einen Widerspruch konnte mein ExMann nicht gehen, da ich sofort bei der Gerichtsverhandlung auf Rechtsmittelverzicht bestand und er einwilligte ;-)
Somit trat das Urteil sofort in Kraft und konnte von keinem von uns mehr angefochten werden.

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@Gypsy

Netter Vorschlag... :-(
Aber ich werde ihn ganz bestimmt nicht anrufen.
Die Ehe war die Hölle. Er hatte mich sehr gequält.

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@sternchen

Danke für die liebe Umarmung.

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@Fee

Die 0900-Telefonnummer kommt für mich nicht in Frage, da sie knapp 2 Euro pro Minute kostet und es daduch erhebliche Kosten für mich verursachen würde.
Trotzem lieben Dank für den Hinweis (Hatte sie mir für den Notfall notiert, bevor es gelöscht wurde).

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@Gast

Zitat:
"Ich lach mich schlapp! Eine 0900-er Nummer als heißer Tip! Viel Spaß in der Warteschleife."

Bevor Du Dich hier über Vorschläge Anderer lustig machst, solltest Du lieber keinen Kommentar abgeben.
Denn im Gegensatz zu Dir hatte "Fee" wenigstens sich Gedanken gemacht mir zu helfen.

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@ku4vmmie

Ich wünsche hier keine provokativen Kommentare und keinen Streit.

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@Docspace und Adre

Ich kann leider auch nichts dazu sagen, denn vieles war schon gelöscht bevor ich es gesehen habe und wärend ich mich um die Beantwortung einiger Beiträge hier bemühte wurde eifrig weiter gelöscht.

Da ich dies aber schon kenne, hatte ich mir zuerst einen Ausdruck gemacht, um überhaupt antworten zu können.

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@alle

Ich bitte nur um Hilfe.
Wer nichts dazu sagen kann, oder auch keine Vorschläge machen kann (bzw. möchte) bitte ich einfach gar nicht auf diesen Thread einzugehen.


L.G. Tobe

Adrenalinpur

Hallo Tobe
leider ist es derzeit so dass ein Thread eine Frage zerpflückt wird um sich selbst darzustellen, das ging mir genauso
ich werde versuchen morgen dazu was zu finden
aber  besser ist du geht wie Pudel sagt wirklich mal zum Gericht und lässt dich aufklären

*Tobedrückingedanken*

mond(Guest)

Hallo Tobe,

ich bin jetzt von einem "normalen" Urteil ausgegangen und nicht von einem Vergleich mit Rechstmittelverzicht.

Beim Amtsgericht kann man dir den zuständigen Gerichtsvollzieher nennen.

Zu dem Kind..es ist ja sein leibliches Kind. Es wird bei eventuellen Pfändungen als erstes Berücksichtigt (falls von der Seite auch Ansprüche geltend gemacht werden sollten) und danach erst du.
Aber auch hier fehlen jetzt die Infos..ob das Gericht den "Unterhalt" für sein Kind bei der Ausrechnung deines Unterhaltes schon mit berücksichtig hat oder nicht.
Wenn nicht - könnte er versuchen - eine Neufestsetzung zu beantragen.
Das könnte auch sein Nichtzahlen erklären..aber das sind jetzt erstmal vermutungen - da dazu hier zu wenig steht.

Das Thema Unterhalt ist ziemlich umfangreich.

Du hattest doch bei der Scheidung auch einen Anwalt - der ja die ganzen Unterlagen dazu hat.
Setze dich doch mit ihm/ihr mal in Verbindung.
Je nach Einkommen kostet dich das ja nichts - da er wieder Prozesskostenhilfe für Dich beantragen kann.

Ich drücke dir die Daumen, das
es nicht zu nervenaufreibend wird.

Lg
Mond





pandora(Guest)

hi tobe,

ich hoffe, die sache beginnt sich zu lösen... ist so ätzend, sich darüber sorgen zu müssen, ob das essen halbwegs für den monat reicht.
ich wünsch dir, dass es reicht und die fixkostennehmer... naja, schön isses nich, aber klärt sich dann auch wieder. was ich eigentlich fragen wollte... lebst du ausschließlich vom unterhalt deines mannes? bei mir kam während des lesens die frage auf. anscheinend kannst du dich ja nicht drauf verlassen, dass das immer so bleibt. mh, würde mich schon interessieren, ob der nun sein leben lang für dich unterhalt leisten muss, weil ihr mal verheiratet wart. hast du denn was eigenes (ausbildung, studium o.ä.) in petto?
schönes we dir