Hilfe "gerichtl. Mahnbescheid"/"Lohnpfändung"!

Begonnen von to_be_a_born_loser, 03 Februar 2009, 21:25:28

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to_be_a_born_loser

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe.
Mein ExMan entzieht sich jetzt der Unterhaltszahlungen.
Bis einschließlich heute ist kein Zahlungseingang der Unterhaltszahlung für Februar zu verzeichnen.
Bisher hatte mein ExMann die Unterhaltszahlungen immer pünktlich überwiesen.
Im Januar das erste Mal verzögert am 02.01., jedoch erklärte ich mir dies mit dem Feiertag.
Ich bin auf die pünkliche Zahlung angewiesen, da die meisten meiner Fix-Kosten, wie Miete, Strom, Telefon etc.
zum Monatsanfang von meinem Konto abgezogen werden.
Hat Jemand von Euch Erfahrungen bezüglich Gerichtlicher Mahnbescheid, oder Lohnpfändung?

Ein gerichtliches Urteil mit einem Vergleich in dem die Zahlungen vom nachehelichen Unterhalt schriftlich gereglt sind liegt mir vor.

Wie kann/soll ich am besten jetzt vorgehen?

Für Tips und Erfahrungsberichte wäre ich Euch sehr dankbar.


L.G. Tobe

Friedrich_ohne_K

hi tobe,

erstmal wie alt ist denn dein Kind oder die kinder - dann kann ich erst dir sagen
in wie weit du anspruch stellen kannst oder wo du sie stellen musst.

Es spielt nämlich schon eine große rolle wie alt die kinder sind und ob sie schon
in einer ausbildung oder überhaupt schon aus einer ausbildung heraus sind.

mano ich bin ganz entsetzt grade jetzt bei dir und ich würde mich freuen wenn
wir dir hier ein wenig mehr klarheit geben können denn wenn er nicht zahlen kann
dann schreitet das Jugendamt ein und wenn das kind ein gewisses alter nicht erreicht
hat kommt der staat für ihzn auf und du bekommst es vom Staat.

Aber wir werden schon auch für dich eine lösung finden schau dass du dich jetzt
nicht so derart aufregst denn deine Gesundheit ist sowieso nicht die beste.

oki -dein Freund Friedrich

mond(Guest)

Nabend,

Um einen Gerichtsvollzieher  beauftragen zu können - musst du ihn erstmal
in Verzug setzen.

Du bekommst auch für diese Zeit zinsen angerechnet (Verzugszinsen).

Schicke ihm ein Schreiben (einschreiben + Rückschein) wo du ihn für die Zeit vom
01.01 bis  datum des Schreibens in Verzug setzt.
Dann muss du ihm eine weitere Frist setzen - 7 Tage nach Eingang (darum auch per Einschreiben und Rückschein)
Für die Zeit vom 01.01 - bis Briefdatum kannst du auch schon die Verzugszinsen mit dazurechnen.

Sollte er diese Frist nicht einhalten - kannst du (wie Pudel beschrieben) zum Amtsgericht gehen - und dir den Stempel abholen (vollstreckbare Ausfertigung)falls dieser nicht schon längst drauf ist.
Normalerweise bekommst du diese direkt nach Ablauf der Berufungsfrist.

Diese Ausfertigung, samt Verzugsschreiben schickst du dann einem Gerichtsvollzieher und stellst einen Antrag auf Vollstreckung.
Normalerweise lässt man das aber einen Anwalt, bzw. der Mahnabteilung des Büros erledigen. Die Kosten dafür muss ebenfalls dein Ex-Mann tragen, du müsstest aber eventuell in vorkasse treten. Das kommt aber auf das Anwaltsbüro drauf an.

Liebe Grüße
Mond
(die das Mahnwesen lernen musste)

Friedrich_ohne_K

#3
Ja das kann sie alles machen -die Frage wird aber doch so ausgehen ob sie nicht da auf den Kosten hängen bleibt,
denn wenn er nichts hat, gibt es nichts zu pfänden und dann hat sie zu ihren Schaden auch noch die Kosten zu tragen.

Deshalb rate ich dir liebe Tobe da mal zu deinem Anwalt zu gehen und die Sache erst mal abklären zu lassen
in wieweit und welche Kosten da auf dich zukommen und in wieweit du fremde hilfe also den Staat da mit ins Boot
nehmen kannst bevor du da noch mehr in die probleme kommst, denn Recht haben und Recht kriegen ist die eine
Sache und Geld verlangen und geld bekommen die andere -leider in unserem Staat !

Dein Freund Friedrich


P.S. ach ja hätte ich fast vergessen zu sagen denn das alles kostet nämlich voll Kohle - und zwar erst mal dir
liebe Tobe und nicht deinem EX denn wenn er auf "arm" macht hast du das nachsehen und kommst ohne
zusätzlichen Kosten gar nicht an ihn rann.

mond(Guest)

Hi,

da tobe nach einer Lohnpfändung gefragt hat - gehe ich davon aus - das ihr Ex arbeit hat.
Somit ist eine Lohnpfändung möglich und die Kosten für Anwalt und Gerichtsvollzieher werden
dann mit gepfändet.

Da der Unterhalt  nach den Einkommensverhältnissen ausgerechnet wird - gehe ich mal davon aus - das er es schon bezahlen könnte. Sollten sich die Einkommensverhältnisse geändert
haben - hätte ihr ex sich sicherlich schon mit dem Gericht bzw. seinem Anwalt in Verbindung gesetzt.

Sollten schon mehrere Pfändungen laufen - gehen Unterhaltsforderungen gegenüber Kindern immer vor.

Je nach Einkommen steht dann noch die Prozesskostenhilfe zur Verfügung - die tobe nutzen könnte um nicht
selbst in Vorkasse treten zu müssen.
Aber hier könnte sich das auch mittlerweile geändert haben...der Anwalt weiß das besser.
Gesetze und Bestimmungen ändern sich ab und an.

lg
Mond





mond(Guest)

:-) Als Gast kann ich ja nicht editieren..drum ein kleiner Nachtrag:

Zum PS von Friedrich:

Wenn er auf "arm" machen wollte - hätte er dies bereits beim ersten Urteil machen können und hätte
Berufung eingelegt.
Da er aber bisher immer gezahlt hat - war der Unterhaltsbeitrag ja für ihn o.k.

Sollte er..wie schon erwähnt - Änderungen im Einkommen haben - wäre es für ihn
einfach - zum Anwalt zu gehen, und eine neue Ausrechnung zu beantragen.
Dazu reicht es schon - die neuen Einkommensnachweise vorzulegen.
Der Anwalt hätte es dann dem Gericht mitgeteilt und wahrscheinlich wäre ein neues
urteil - ohne Prozess erlassen worden.
Tobe hätte dann aber von diesem Anwalt bereits eine Mitteilung erhalten.

Friedrich_ohne_K

#6
klar -das wenn das wäre das dann das ist !

ich halte nicht viel von solchen milchmädchenrechnungen denn
fakt ist dass er nicht bezahlt das hat seine gründe aber er muss
es ja nicht an die große glocke immer hängen oder immer gleich
zum anwalt rennen der bekanntlicherweise auch dafür was verlangt.

Ich kenne halt auch solche Menschen wo zwar Urteile da sind und
Geld auch fliessen müßte dies aber halt auch nicht tut weil wie schon
Pudel gesagt hat manche auf arm machen und da gibts halt nichts
zu pfänden -da hilft auch keine Prozesskostenhilfe die meineswissens
nur für die Kosten des anwalts aufkommt und nicht für die kosten
eines Mahnverfahrens etc.

Also um hier klarheit erst mal reinzubekommen wäre sie gut beraten
dies erst mit ihren Anwalt zu besprechen welche Kosten da auf sie zu
kommen und wie das gecedere dann im einzelnen abläuft und vor allem
welche aussichten auf erfolg dies dann doch auch noch hat denn das
dies alles nicht nur Geld kostet sondern auch Nerven das ist doch
auch klar und wenn dannn bei ihren Ex nichts zu holen ist weil er
zwischenzeitlich die Hand gehoben hat - glaubst du im ernst er hängt
das an die große Glocke liebes Mondle - bestimmt ned

Dies und nichts anderes sagte ich sollte sie im vorfeld erstmal abklären
und klar wenn er Geld hat dann wird er auch zahlen können -aber meine
erfahrung zeigt dass es wahrscheinlich eher nicht so ist sonst hätte er ja
schon bezahlt -oder glaubst du er zahlt nicht weil er meint im recht zu sein!

Ich weis das klingt alles nicht so gut für dich liebe Tobe und ich will dir nur
klar machen das auch er Rechte hat und sie wahrscheinlich dann auch in
Anspruch nehmen wird -auch wenn ich sowas in keinster weise akzeptieren
kann so wird er auch sein Geld brauchen um existieren zu können, dieses
Recht steht auch ihm zu und so wie ich es verurteile grade wenn es um das
Geld für die versorgung der Kinder geht ich es nicht gut finde dass hier nicht
der die für sie sorgt mehr rechte oder mehr geld von Gesetz her zusteht
denn es ist wirklich keine Frage das der der sie umsorgt schon wirklich
mehr nachteile hat und dann auch eventuell noch alleine dafür aufkommen
muss -aber so sind halt leider mal unsere Gesetze und ich wäre dafür das
der gesetzgeber hier über das alter von 12 Jahren in die Bresche springt
denn da gerade kosten die Kinder sehr viel geld und wenn der Ex nicht
bezahlen will -kann man laut gesetz ihn zwar drohen dass er einen Job
oder einen zusatzjob annimmt um für die Kosten aufzukommen aber
nur drohen reicht offensichtlich bei manchen nicht und hier sollte endlich
mal auch für den erziehenden vom staat her gesorgt werden das sie da
nicht alleine dasteht und auf ihren Kosten dann auch noch hängen bleibt.

Deshalb war ja am anfang meine Frage wie alt sind die kinder und vielleicht
kannst du dann im vorfeld dir viel ärger und kosten sparen wenn du dies mit
deinem anwalt besprichst -dafür bekommst du übrigens einen Beratungsschein
beim Amtsgericht meines wissens und kannst dann für dich kostenfrei dies
alles mit ihm dann auch besprechen wie ihr ihr vorgehen wollt.

liebe Grüße aus Groß Gerau
dein Freund Friedrich

P.S. ach ja das mit dem Beratungschein ist dann auch so wenn dun ihn erhalten hast
das nicht jeder anwalt ihn dannhier nimmt - bitte frage auch hier vorher ob dein Anwalt
ihn annimmt und ob damit die ersten kosten erst mal gedeckt sind !

Natürlich darf das Beratungsgespräch nicht vorher stattgefunden haben - also erst aufs
Amtsgericht zur Prozesskostenhilfestelle -einen Beratungschein holen dann den anwalt
anrufen fragen obe er ihn überhaupt nimmt dann Termin machen und ich denke dann
bist du auf einer dir kostengünstigsten und Zeitlich sehr schnellen Variante eventuell
an dein Geld zu kommen - wenn er will ! hm leider

Gypsy

Ähm... ich kenn jetzt die Hintergründe nicht, vielleicht ist das ja auch aus irgendeinem Grund nicht möglich...

aber: Telefon nehmen - anrufen - fragen: "Hey, was ist los, wo bleibt die Kohle?"

wäre das nicht der erste Schritt vor Anwalt, Lohnpfändung usw.?

mond(Guest)

Oh...tobe - ich lese es ja jetzt erst. Entschuldige - habe es überlesen "nachehelicher Unterhalt"

Aber es ändert nichts an dem - was ich geschrieben hatte -
Aber vll. hat es sich ja auch schon erledigt - und er hat überwiesen.


lg
Anke


//: Friedrich..ich diskutiere da nicht mit dir.
In den 7 Jahren, die ich als Rechtsanwaltsgehilfin gearbeitet habe
u.a. auch in der Mahnabteilung ist doch so ein gaanz kleines bisschen
hängen geblieben.
Soviel zum "das wenn das wäre das dann das ist"

Meine eingetragene email stimmt...also wenn noch was ist, einfach
melden. Ansonsten verabschiede ich mich aus diesem Thread.

Tobe..ich drücke dir die Daumen - das er auch "ohne" zahlt.




Friedrich_ohne_K

ups...... Mondle !?!?!?

warum so unfreundlich !!!!!!!!!!!!!!!!

übrigens du hast auch meine mailaddy -ne
........musst ned immer mit sonen getösse
hier her schreiben -heuuuuuuuuuuuuuuul-

ein doch sehr an Tobe besorgter Friedrich
der nur eins nicht will das unser topilein
zuviel an solche anwälte zahlen muss !!!

stern

liebe tobe,ich kann dir bei dem thema leider gar nicht helfen

aber fühl dich lieb umarmt

ich schicke dir soviel kraft,wie ich entbehren kann

lg
stern(Admin)

stern

und PS. an Fridolin....bitte kurz fassen....die anderen brauchen auch noch Platz zum schreiben
und ehe Tobe das gelesen hat,ist sie verhungert!^^

in dem sinne....gell friedel? :-X
stern(Admin)

Fee

#12

... nicht verhungern soll,gibt es in Deinem Ort nicht sowas

wie ein Bürgeramt ?

Da bekommt man auch (jedenfalls in meiner Stadt) eine

kostenlose Rechtsberatung.


Alles Gute wünscht Dir Fee

Docspace

nu werden beiträge von mir gelöscht......wer das war soll mir es bitte sagen.
Obwohl mir das im entdefekt total egal ist , den ich werde nicht mehr schreiben

Adrenalinpur

@Docspace ich finds sehr schade, kann aber wenig dazu sachlich sagen weil ichs ja nicht lesen konnte :-(