Wie kann man sich wehren gegen die Krankenkasse Zuzahlung?

Begonnen von FL, 03 April 2025, 23:46:53

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FL

Die Krankenkasse verlangt Geld 280 euro wegen eines stationären Aufenthals in der Psychiatrie der 4 Wochen ging und durch zwei Richterinnen genehmig wurde. Grund dafür waren Anschuldigungen einer Verwandten. In der Psychiatrie wurde man durch das Personal entweder ignoriert oder dumm gemacht, oder beim Schlafen (Nachtruhe) gestört und musste sich die männlichen Patienten fern halten. Man wurde sediert und fixiert. Es war eigentlch schlimmer als Knast oder ähnlich schlimm und traumatisierend. Im Wohnort ist man als geisteskrank stigmatisiert und rufmordgeschädigt, kann daher nicht mal mehr spazieren gehen und muss in Isolation die Lebenszeit alleine in der Wohnung verbringe. An wen kann man sich wenden bei so was, da man ja arm ist (nur Hartz4), da man das nicht noch zahlen muss. Das ist extrem ekelhaft wie der Staat und solche Institutionen mit bedürftigen Menschen umgehen. Das Gesetz ist ja soweit noch aus der Nazizeit und hat viele Leute die das durchsetzen oder irgendwen finden sie immer ekelhaft, wie bei der Mafia.

Hardworking Fool


Hallo.

Ich weiß natürlich nicht was bei dir los ist, aber grundsätzlich gilt folgendes:
Bei stationären Behandlungen beträgt die Zuzahlung 10 Euro je Kalendertag der Inanspruchnahme einer solchen Leistung. Bei Krankenhausbehandlung und bei Anschlussheilbehandlung ist die Zuzahlung auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.

Was das jetzt mit der Nazizeit oder der Mafia zu tun haben soll ist mir nicht ersichtlich.


-Sachmet-

Es gibt andere Welten als diese

nubis


-Sachmet- ...die IP ist zwar eine Andere, aber der 'Ton' ja schon sehr verdächtig ;-)


Deshalb sage ich auch einfach mal:

Hallo traurig (und bitte bleib dann auch bei dem Nick, egal von wo aus du dich einloggst)

Das Drumherrum ignoriere ich auch einfach mal - und sonst sollte es eigentlich bekannt sein, dass man sich bei der Krankenkasse frei stellen lassen kann.

***
Das Wichtigste in Kürze:

Damit Sie als Patient:innen nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen, bis zu denen Sie Zuzahlungen leisten müssen.

Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent.

Grundlage für die Berechnung ist die Summe Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sammeln Sie und alle Angehörigen, deren Zuzahlungen berücksichtigt werden, deshalb alle Belege über geleistete Zuzahlungen und bewahren Sie diese sorgfältig auf.

Berechnen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze. Wenn die Summe Ihrer Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, stellen Sie bei der Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr.

Quelle: Verbraucherzentrale.de

***

Das heißt, dass du schon damit rechnen musst einen Anteil zu zahlen.
Das bezieht sich aber auf sämtliche Leistungen, bei denen man zuzahlen muss, also auch Medikamente oÄ.
Deshalb alle Quittungen sammeln und sobald du mehr als 2 % (bei chronisch Kranken 1 %) deines Einkommens ausgegeben hast, bei der Krankenkasse den Antrag stellen.

(Ausgenommen sind Individualleistungen zB bei Zahnersatz oder so - aber das trifft hier ja nicht zu)

...und noch als kleiner Hinweis in Forumseigener Sache: vielleicht änderst du deine Taktik ja mal und stellst deine Frage einfach nur als Frage. Von mir aus dann auch in einem extra Thread - aber die Hasstiraden gegen Gott und die Welt könntest du ja vielleicht auf deinen einen Thread beschränken?
Ist ja nicht verboten sich über die Leute aufzuregen und ich kann verstehen, dass du dir das Unrechtempfinden von der Seele schreiben möchtest.
Aber manchmal führt es am Ziel vorbei, wenn man immer alles mischt. Da geht die eigentliche Frage dann leicht mal unter.

Alles Gute dir!
Gegen Schmerzen der Seele gibt es nur zwei Arzneimittel: Hoffnung und Geduld

(Pythagoras)

FL

Man wurde ja gar nicht behandelt sondern misshandelt was nicht als solche Straftat anerkannt wird. Ich hatte in den vergangenen Monaten auch eine teure Amalgamentfernung und Reinigung der Zähne das waren bald 230 euro die ich selber zahlen musste, die Fūllungen sind jedoch nicht einmal Keramik sondern 'billiger' Komposit.

Die Krankenkasse hat mir bisher nichts zurück gezahlt. Ich habe denen die Rechnung, Quittung online zukommen lassen und die machen nichts. Das ist wie ein Mafia Verein, die zocken ab und sorgen nicht mal dafür dass man gesundheitlich versorgt ist.

nubis


Ziemlich egal, wie die Behandlung - oder das Fehlen derselben - bei dir ankam: du warst stationär, also wird die Zuzahlung fällig.

Das mit dem Zahnarzt ist ja nun eine andere Geschichte - da du aber offensichtlich (und wie erwartet) kein Interesse an einer Lösung hast, spare ich mir weitere Ausführungen dazu.
Kannst ja selber googeln, wenn du mal nicht nur motzen willst.

LG
Gegen Schmerzen der Seele gibt es nur zwei Arzneimittel: Hoffnung und Geduld

(Pythagoras)

Hardworking Fool

Es ist ja wohl ziemlich müßig darüber zu diskutieren, aber ich möchte mir doch die Bemerkung gestatten, dass die Entfernung von Amalgamfüllungen ohne triftigen Grund mehr schadet als nutzt. Das ist seit Jahren wissenschaftlicher Konsens.

Und abgesehen davon, wenn es keine medizinische Notwendigkeit dafür gibt, warum sollte die Krankenkasse das dann zahlen?


Noch ein Wort zur Krankenversicherung als solche. Ich bin wirklich kein großer Fan von Bismarck, aber die Einführung der Krankenversicherung 1883 war ein Segen. Ich bin jedenfalls sehr froh, dass ich nicht jeden Arztbesuch und jedes Medikament komplett aus eigener Tasche zahlen muss.

Danke, Solidargemeinschaft!

 

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