Thema Fahrkostenerstattung *aufreg

Begonnen von shadow85, 08 Oktober 2021, 13:04:34

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shadow85

Kennt sich jemand rechtlich mit dem Thema Fahrkostenerstattung aus?

Folgendes: Ich bekomme vom niedergelassenen Arzt eine Überweisung in eine bestimmte Klinik weiter weg zur ambulanten (Vor-)Untersuchung.
Ich fahr dahin, lass mir eine Bestätigung geben, dass ich da war und die Ärzte meinten es ginge nur stationär weiter. Termin in 2 Wochen.
OK, ich also für diese Fahrt Fahrkostenerstattung eingereicht.
Jetzt bekomme ich die Absage weil ambulante Fahrten nicht übernommen werden und bei vorstationären Sachen müsste das innerhalb von 5 Tagen sein. (Kunststück bei einer Untersuchung die erstmal klären soll welche Maßnahmen erforderlich sind innerhalb von 5 Tagen dann auch einen Termin zu bekommen).

Die Fahrkosten für den stationären Aufenthalt werden dann wiederum erstattet (und die horrenden Parkkosten wiederum nicht).
Ich meine wir sind in Deutschland und das hört sich typisch nach beknackter deutscher Regelung an, aber ist das wirklich so?

Ich würde auch nichts beantragen, aber ein Weg zur Klinik sind mal eben 160km, also 320 insgesamt, die fahr ich ja auch nicht weil ich Langeweile hab und die Benzinpreise und die Steigerungen der letzten Wochen sind ja auch bekannt.
Die Regelung, dass es die nächste Klinik sein muss kann ich ja zu nem gewissen Punkt nachvollziehen aber wenn der Arzt mich in eine bestimmte verweist, dann fang ich doch nicht an und mach ganz woanders nen Termin...

shadow85

Achja, Schwerbehindertenausweis hätt ich auch, aber halt ohne G, dann gibts auch wiederum keine Fahrtkosten.