Zitat von: hardworking fool in 01 Dezember 2017, 16:13:11
Natürlich übernimmt die Kosten die Kasse, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt - aber es gibt eben Situationen in denen man eine derartige Diagnose um jeden Preis vermeiden sollte.
Solang du nicht privat versichert ist, ist das nicht so schlimm, da die Informationen ja nicht weiter gegeben werden dürfen. AU-Bescheinigungen müssen neutral sein und dürfen keine Diagnose enthalten.
Schwieriger ist es, wenn du als Beamter (auf Widerruf / auf Probe) privat versichert bist und eventuell Rechnungen bei der Beihilfe einreichen musst.
Ich kenne einen Fall wo bei einem angehenden Lehrer Multiple Sklerose diagnostiziert wurde. Das war zwar ein Fehlurteil, derjenige wurde aber deswegen nicht verbeamtet.