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Zusammenfassung

Autor XY
 - 02 Dezember 2013, 16:56:40
Generalvollmacht wird in der Regel über einen Rechtsanwalt/Notar beglaubigt - somit auch schnell wieder aufzuheben wegen Vollmachtsmißbrauch.

Wenn die Betreuung nicht durch das zuständige Gericht angeordnet wurde, kann diese ebenfalls unter Berufung des Mißbrauchs mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.

Eine Generalvollmacht dürfen auch mehrere Personen gleichzeitig bekommen - sobald eine Vollmacht aufgelöst werden soll, muss hier zwingend in schriftlicher Form (per Einschreiben mit Rückschein) der Rechtsanwalt/Notar davon in Kenntnis gesetzt werden.

Die Vollmachtsurkunde ist über das zuständige Amtsgericht vom ehemals Bevollmächtigten zurückzufordern.

Ich könnte hier noch mehr rechtliche Tipps geben, aber dies dürfte für den Anfang genügen.

MfG

XY
Autor gasrfrager
 - 27 November 2013, 20:09:47
Tja...dann gibt sie an dass es ihn leider so aufregt wenn er mit anderen telefoniert oder besuch bekommt.dass er dann nur noch weint (was er häufig macht)... ob er den mut hat gegen sie auszusagen...!? Wir müssen ihn da erst nochmal ein bisschen befragen...und "alle" haben angst in ein wespennest zu stochern ...lg
Autor stern
 - 27 November 2013, 19:50:57
wie gesagt,eine Anzeige beim Vormundschafts Gericht,bzw Betreuungsgericht
und schon wird die Sache geprüft....ganz ohne euer weiteres Zutun
Autor gastfrager
 - 27 November 2013, 11:10:19
Vielen herzlichen dank für eure schnellen antworten.ich werde sie beherzigen. Das problem ist, dass wir keine mõglichkeit haben mit ihm allein zu sprechen.sein telefon wird nicht abgehört sondern seine partnerin sitzt daneben, "unterstützt" ihn und hört mit... wir kõnnen uns auch über seinen geistigen zustand kein umfassendes urteil erlauben. Ich habe inzwischen andere freunde eingeweiht.manche bestätigten meine beobachtungen.manche waren völlig überrascht.wir sammeln ideen wie wir ihm helfen können. Wir werden sehr kleinschrittig u äußerst vorsichtig vorgehen, denn viele fragen sind noch offen:
- stimmt es was er sagt tatsächlich (davon gehe ich absolut aus)?
-  ist er geistig wirklich võllig i.o.?
- will er sie tatsächlich verlassen?
- hat er überhaupt den mut und die kraft dazu?
- kann er die angst überwinden die sie scheinbar durch drohungen in ihm auslõst?
Usw.usw.
Vielen dank noch einmal.
Autor stern
 - 26 November 2013, 23:00:22
ich möchte euch auch ermuntern,euch unbedingt ans Betreuungsgericht zu wenden,denn DAS geht so nicht
ich habe es meiner Bekannten erzählt,sie ist selber als Betreuerin tätig und sagt das sowas gegen jedes Gesetz ist,sie sagt auch,wendet euch an den Richter,der die Betreuung unterschrieben hat
ein Betreuter ist nicht automatisch ein Mensch ohne Rechte
viel Kraft euch!