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Zusammenfassung

Autor mitch (aus dem chat)
 - 21 Dezember 2017, 04:55:53
Hallo Gast!

Nach meinem letzten Kenntnisstand verlangte man 50 € die "Stunde", was eine viertel Stunde war. Vielleicht lässt sich aber auch der eine oder die andere auf eine vergünstigte Therapie ein.
Verbeamtung als Ziel kann ich zwar verstehen, würde Dir aber raten, falls es gar nicht anders geht, über einen anderen beruflichen Werdegang nachzudenken und dann doch Hilfe zu rufen - nur für den Fall, wie geschrieben, DASS...

Ob die Regeln für Beamte heute noch so streng sind, kann ich derzeit nicht beurteilen. Ist es so? In allen Bundesländern? Es würde mich wundern - oder ärgern, je nachdem (in dem Fall, dass das nicht geändert würde), schliesslich ist Lebenserhalt ebenfalls ein staatsdienliches Ziel.

Wolkes Infos und Hinweise hast Du ja schon gelesen.
Ich vermute zwar, dass man vor Einstellung wahrheitsgemäße Angaben machen müsste, aber wie ich schon schrieb, Details dazu weiß ich gerade nicht.

Ob Selbsthilfegruppen etwas helfen könnten, müsste vermutlich jeder am Ende selbst beurteilen, wird verschieden sein. Bei einer schweren Depression vielleicht nicht ...

"Allerwelts"tipps, nehme ich an, hast Du schon fleissig konsumiert?



Ich bin nur heute hier am schreiben, wünsche dir aber alles Gute und viel Glück/Erfolg oder beides.

Lieben Gruß,

mitch
Autor Felidae
 - 02 Dezember 2017, 15:08:56
@ Fool

Zitat von: hardworking fool in 01 Dezember 2017, 16:13:11
Natürlich übernimmt die Kosten die Kasse, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt  - aber es gibt eben Situationen in denen man eine derartige Diagnose um jeden Preis vermeiden sollte.

Solang du nicht privat versichert ist, ist das nicht so schlimm, da die Informationen ja nicht weiter gegeben werden dürfen. AU-Bescheinigungen müssen neutral sein und dürfen keine Diagnose enthalten.
Schwieriger ist es, wenn du als Beamter (auf Widerruf / auf Probe) privat versichert bist und eventuell Rechnungen bei der Beihilfe einreichen musst.
Ich kenne einen Fall wo bei einem angehenden Lehrer Multiple Sklerose diagnostiziert wurde. Das war zwar ein Fehlurteil, derjenige wurde aber deswegen nicht verbeamtet.

Also, wenn die Kasse keine Informationen weitergibt, kann unser Gast dann nicht problemlos seine Therapie bezahlt bekommen, ohne dass seine Schule/Uni etwas von irgendeiner Diagnose erfährt?

Autor hardworking fool
 - 01 Dezember 2017, 16:13:11
@Feli: Könntest du bitte mal genau lesen was in den Threads steht auf die du antwortest? Natürlich übernimmt die Kosten die Kasse, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt  - aber es gibt eben Situationen in denen man eine derartige Diagnose um jeden Preis vermeiden sollte.

@Gast: Zugegeben, meine Infos sind schon etwas veraltet und ich weiß ja nicht in welchem Bundesland du bist, aber während dem Studium dürfte das noch relativ problemlos sein. Erst im Referendariat wird wirklich die psychische Stabilität (indirekt) mit beurteilt. Solang du nicht privat versichert ist, ist das nicht so schlimm, da die Informationen ja nicht weiter gegeben werden dürfen. AU-Bescheinigungen müssen neutral sein und dürfen keine Diagnose enthalten.
Schwieriger ist es, wenn du als Beamter (auf Widerruf / auf Probe) privat versichert bist und eventuell Rechnungen bei der Beihilfe einreichen musst.
Ich kenne einen Fall wo bei einem angehenden Lehrer Multiple Sklerose diagnostiziert wurde. Das war zwar ein Fehlurteil, derjenige wurde aber deswegen nicht verbeamtet.
Autor Felidae
 - 01 Dezember 2017, 10:51:58
..aber die Kosten übernimmt doch die Kasse?

lg
Feli
Autor Wolke
 - 01 Dezember 2017, 01:17:37
Hallo Gast,

was mir spontan einfällt wäre der Sozialpsychiatrische (Not)Dienst.
Diesen gibt es in jeder Stadt (Landratsamt), ist kostenlos und anonym. Da kannst du ohne Angst deine Sorgen vortragen und gegebenenfalls weiter schauen in welche Richtung sie dir weiterhelfen können.
Diese können dir auch in Sachen Selbsthifegruppe weiterhelfen und die notwendigen Kontakte raussuchen und auch vermitteln.

Ich habe auch schon gelesen, allerdings andere Studien-Fachrichtung das da auch anonyme psychische Beratungen von der Uni angeboten werden die auch zur Schweigepflicht verbunden sind.

Viel Kraft dafür!

VG
Wolke